Auf Wunsch schlagen wir Ihnen einen in Privatpraxis tätigen Therapeuten vor, der die Voraussetzungen für eine Kostenerstattung erfüllt. Sie können sich aber auch einen Wunschtherapeuten selbst suchen, der die Voraussetzungen erfüllt.
Die Therapie darf nur von Psychotherapeuten durchgeführt werden, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Hierzu ist eine Approbation als Psychologischer Psychotherapeut notwendig. Daneben muss die Behandlung muss nach einem anerkannten Verfahren erfolgen, das sich als wirksam erwiesen hat und zugelassen ist. Dies sind die sogenannten Richtlinienverfahren:
- die analytische Psychotherapie
- die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- die Verhaltenstherapie
- sowie die neuropsychologische Therapie
Ob die Abrechnung mit der Krankenkasse möglich ist, können Sie bereits beim ersten Kontakt mit dem Therapeuten abklären. Ebenso bieten sich Informationsquellen bereits vor dem Besuch, beispielsweise im Internet oder über eine Anfrage bei Ihrer Krankenkasse.